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Förderung für neue Fenster

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Förderung für neue Fenster

Mit staatlichen Förderprogrammen clever sparen und nachhaltig investieren

Wenn es draußen kalt wird, drehen wir die Heizung auf. Natürlich soll die Wärme dann auch drinnen bleiben. Leider befinden sich in vielen Häusern noch alte, schlecht gedämmte Fenster – und sorgen für hohen Wärmeverlust! Grundsätzlich entsprechen Fenster, die vor dem Jahr 1995 gebaut wurden, nicht den Richtlinien der Energieeinsparverordnung, so geht viel Heizenergie und damit bares Geld verloren.

Wenn Sie sich jetzt nach neuen Fenstern oder Haustüren umsehen oder gleich das gesamte Gebäude zum Effizienzhaus sanieren lassen möchten, profitieren Sie von staatlichen Förderprogrammen: Hausbesitzer und Wohnungseigentümer erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen für das energetische Sanieren, Modernisieren und weitere Maßnahmen. Hier informieren wir Sie, welche Zuschüsse und Kredite es für Ihr Bauvorhaben gibt und wie Sie sie beantragen können.

Warum neue Fenster?

Nicht nur Vorteile rund um das Thema Energieeinssparungen und Umweltschutz bringen neue Fenster mit sich, auch ein verbesserter Schallschutz und auf Wunsch auch professioneller Einbruchschutz durch das PaXsecura-System sind sehr gute Argumente für die Investition in neue Fenster. Darüber hinaus ist natürlich auch der Bedienkomfort moderner Fenstertechnik deutlich höher. Moderne und größere Fenster sorgen zudem für eine tolle, lichtdurchflutete Wohnatmosphäre. Wenn Sie jetzt in neue Fenster investiert, sollten Sie unbedingt an den passenden Insektenschutz und Sonnenschutz denken. Nutzen Sie also die staatlichen Zuschüsse um in die optimale Ausstattung Ihrer Fenster zu investieren – So genießen Sie rundum die Vorteile Ihrer neuen Fenster!

UW Werte im Vergleich

Steuertipp:

Anrechnung von 20 % Ihrer Ausgaben für energetische Sanierung

Lassen Sie energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen und profitieren Sie bei der Einkommenssteuererklärung von einer steuerlichen Förderung nach § 35c EStG in Höhe von 20 % Ihrer Ausgaben, bei max. 40.000 Euro.

Damit das Finanzamt grünes Licht für die steuerliche Förderung gibt, muss das ausführende Fachunternehmen mit der nach amtlichem Muster erstellten Bescheinigung bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG erfüllt sind.

Die passende Förderung für Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben

Seit Januar 2021 findet eine Umstrukturierung im Bereich der EBS-Programme (energieeffizientes Bauen und Sanieren) statt. Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) bildet nun die neue Basis für die Förderprogramme, welches bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren soll. Um dies zu erreichen, wurden die alten EBS-Programme durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt. Die BEG wird nun in Teilschritten seit dem 01.01.2021 umgesetzt und soll bis 2023 abgeschlossen sein. Die damit beauftragten Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Neue Fenster: BAFA-Bezuschussung

Maßnahmen rund um die Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst. Darunter fällt auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren durch das BAFA: Profitieren Sie von einem Investitionszuschuss bis zu 15 % bei förderfähigen Kosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit. Sie müssen mindestens 2.000 Euro Eigeninvestition mitbringen. Nutzen Sie das BAFA Antragsformular für die Förderung von Einzelmaßnahmen.

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Hinweis:

Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderung.

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Beantragen von Zuschüssen ohne förderschädliche Schritte

Sie möchten bei Ihrer Sanierung oder Ihrem Bauvorhaben einen Investitionszuschuss nutzen? Bitte unbedingt beachten: Der Antrag muss beim BAFA vorliegen, bevor Sie uns beauftragen. Sie dürfen jedoch vorab bei einem Neubau Maßnahmen zur Herrichtung treffen. Darunter fallen zum Beispiel Bodenuntersuchungen und das Anlegen von Zufahrtswegen. Bei einer Sanierung können vorab Untersuchungen der Statik und Bausubstanz stattfinden. Generell dürfen in beiden Fällen Planungs- und Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Beratung ist das A und O! Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss unbedingt einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Für ein Gebäude können zwei oder mehr Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen gestellt werden und ggf. von unterschiedlichen Antragstellern (Contractor, Eigentümer) solange die nach der Richtlinie festgelegten Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr eingehalten werden. Ergibt sich infolge der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 %, hat dies der Fördernehmer dem jeweiligen Durchführer anzuzeigen. Die nach dieser Richtlinie gewährte Förderung ist in diesem Fall so zu kürzen, dass eine Förderquote von max. 60 % erreicht wird; soweit bereits erhalten, sind darüberhinausgehende Fördersummen durch den Fördernehmer zurückzuerstatten.

Sollten sich die Kosten Ihrer Bau- oder Sanierungsmaßnahme nachträglich erhöhen, ist eine Änderung des Förderantrags oder eine nachträgliche Antragstellung nicht möglich. Planen Sie daher schon bei der Antragstellung eine mögliche Kostenerhöhung mit ein. Als Richtwert für die eventuelle Erhöhung kalkulieren Sie ca. 20 % der Kosten laut der eingeholten Angebote.

Bei der Erneuerung, dem Ersatz oder dem erstmaligen Einbau von Fenstern und Türen handelt es sich um eine einzelne Sanierungsmaßnahme – sofern das Gebäude nicht komplett saniert oder neu gebaut wird.

Folgendes müssen Sie bei der Förderung von Einzelmaßnahmen beachten: Als förderfähige Kosten für Einzelmaßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres bei Wohngebäuden werden nur max. 60.000 Euro pro Wohneinheit anerkannt. Dabei können auch mehrere Anträge innerhalb eines Kalenderjahres gestellt werden, sofern sich die Anträge auf unterschiedliche Einzelmaßnahmen beziehen. Neben dem Höchstbetrag ist auch das Mindestinvestitionsvolumen zu beachten. Das Mindestinvestitionsvolumen unterscheidet sich je nach gewählter Maßnahmengruppe.

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